Gastaufnahmevertrag

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten.

1.) Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald Dienstleistungen unseres Hauses bestellt und zugesagt wurden oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden/wurden. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.

2.) Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionszeit die reservierten Zimmer oder Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben.

3.) Bei Anmeldung von Gästen, insbesondere von Gruppen, sollte im gegenseitigen Interesse die Teilnehmerliste mindestens 7 Tage vor Ankunft der Gäste dem Hotel zur Verfügung stehen.

4.) Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anfrage bzw. Buchung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast/Hotelier dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen nach desses Erhalt von dem Einspruchsrecht gebraucht macht.

5.) Reservierte Räumlichkeiten/Zimmer stehen dem Gast nur zu dem schriftlich vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume über die vereinbarte Dauer hinaus, bedarf der vorherigen Rücksprache mit dem Hotel. Reservierte Hotelzimmer stehen den Gästen von 16.00 Uhr am Anreisetag bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, reservierte Hotelzimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

6.) Der Gast wird gebeten, bei vorzeitiger Abreise seine Abreise dem Empfang bis spätestens 20.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen; bei Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis jedoch mindestens 50,00 € nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.

7.) Welche Leistungen vertraglich vereinbart wurden, ergibt sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung bzw. dem Programmangebot für Touristikunternehmen, die darauf Bezug nehmen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Angaben der zuvor benannten Leistungsverzeichnisses mit den jeweils aktuellen Preisangaben.

8.) Eine Rückvergütung bestellter, aber nicht in Anspruch genommener Leistung ist nicht möglich.

9.) Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

10.) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 6 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

11.) Ändert sich nach Vertragsabschluß der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.

12.) Bei Um- bzw. Abbestellungen von vorreservierten Räumlichkeiten bzw. Hotelzimmern und damit verbundenen Arrangementleistungen werden diese wie folgt berechnet:
Storno bis 60 Tage vor Anreise/Veranstaltung - keine Kosten.
Storno 59 - 30 Tage vor Anreise 10 % des vereinb. Preises.
Storno 29 - 15 Tage vor Anreise 30 % des vereinb. Preises.
Storno 14 - 7 Tage vor Anreise 50 % des vereinb. Preises.
Storno < als 7 Tage vor Anreise 60 % des vereinb. Preises.
Storno < als 3 Tage vor Anreise 80 % des vereinb. Preises.

13.) Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, andernfalls wird mindestens die bestellte Leistungen bzw. Arrangements in Rechnung gestellt.

14.) Störungen an zur Verfügung gestellter technischer oder sonstiger Einrichtung werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Ein Rückbehalt oder eine Minderung von Zahlung ist nicht statthaft.

15.) Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten.

16.) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.

17.) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Amtsgerichts Sonneberg vereinbart.

Zahlungsbedingungen
Der gesamte Rechnungsbetrag, einschließlich aller Nebenkosten, ist nach Rechnungsstellung vor Ort sofort, oder aber als Debitor-Zahlung innerhalb von 10 Tagen, ohne Abzug von Skonti, zur Zahlung fällig.

       

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